„Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird,
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr
VORAUSSETZUNGEN
Das Angebot der 24-Stunden-Betreuung richtet sich an Menschen, die einen größeren Betreuungsbedarf haben und somit eine ständige Unterstützung bzw. die Anwesenheit einer Betreuungsperson im Haushalt erforderlich ist. Um eine 24h-Betreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen bei der zu betreuenden Person folgende Voraussetzungen gegeben sein:
NOTWENDIGKEIT EINER 24-STUNDEN-BETREUUNG
Die Person bedarf einer ständigen Unterstützung einer fremden Person
BESTEHENDES BETREUUNGSVERHÄLTNIS
Zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft muss ein Betreuungsverhältnis bestehen (Werkvertrag)
WAHRUNG DER PRIVATSPHÄRE
Die Betreuungskraft muss für die Arbeitsperiode ein eigenes Zimmer bzw. einen abgetrennten Schlafplatz zur Verfügung haben
MITBENUTZUNG DER EINRICHTUNGEN
Der Betreuungskraft muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die sanitären Anlagen bzw. die Küche mitbenützen zu können
MELDUNG DES WOHNSITZES
Die Betreuungskraft muss bei der zu betreuenden Person mit dem Nebenwohnsitz gemeldet werden können
ENTGEGENNAHME VON POSTSENDUNGEN
Der Klient trägt die Verpflichtung, die Post der Betreuungsperson entgegenzunehmen