„Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird,
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr
SOZIALMINISTERIUMSERVICE (SMS)
Seit 1.1.2008 fördert auch das Sozialministeriumservice die 24h-Betreuung. Mittlerweile erhalten Klienten eine Förderung mit bis zu € 800 pro Monat (selbstständige Betreuungskraft) , sofern die Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz erfolgt.
ZU DEN ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN ZÄHLEN:
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses gem. § 1 HBeG
- Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3
- Adäquates Qualifikationsniveau der Betreuungskraft
- Einkommensgrenze € 2.500 netto monatlich
DIE ANTRAGSTELLUNG ERFOLGT MITTELS:
- Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses beim zuständigen Sozialministeriumservice
- in zeitlicher Nähe zum Betreuungsstart.
WIR BERATEN, UNTERSTÜTZEN ODER ERLEDIGEN FÜR SIE IM GESAMTEN BETREUUNGSPROZESS ALLE ANLIEGEN RUND UM DAS THEMA SOZIALMINISTERIUMSERVICE:
- Erstantrag
- Wechselanträge (bei Wechsel einer Betreuungskraft)
- Monatliche Informationsweitergabe hinsichtlich der Anwesenheit Ihrer PersonenbetreuerInnen
Detailinformationen finden Sie unter:
Rechtsinformationssystem (RIS) / Hausbetreuungsgesetz (HBeG)
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz - Plattform für pflegende Angehörige