„Es kommt nicht darauf an, wie alt man wird,
sondern WIE man alt wird.“ Ursula Lehr

SOZIALMINISTERIUMSERVICE (SMS)


Seit 1.1.2008 fördert auch das Sozialministeriumservice die 24h-Betreuung. Mittlerweile erhalten Klienten eine Förderung mit bis zu € 800 pro Monat (selbstständige Betreuungskraft) , sofern die Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz erfolgt.

ZU DEN ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN ZÄHLEN:
  • Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses gem. § 1 HBeG
  • Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3
  • Adäquates Qualifikationsniveau der Betreuungskraft
  • Einkommensgrenze € 2.500 netto monatlich


DIE ANTRAGSTELLUNG ERFOLGT MITTELS:
  • Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses beim zuständigen Sozialministeriumservice
  • in zeitlicher Nähe zum Betreuungsstart.


WIR BERATEN, UNTERSTÜTZEN ODER ERLEDIGEN FÜR SIE IM GESAMTEN BETREUUNGSPROZESS ALLE ANLIEGEN RUND UM DAS THEMA SOZIALMINISTERIUMSERVICE:
Call-Back-Service


Anfrage


Häufige Fragen


Downloads